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GEFMA Richtlinien
GEFMA Richtlinien

Seit Sommer 1996 gibt es eine Reihe von Richtlinien für Facility Management, die vom GEFMA Deutscher Verband für Facility Management e.V. herausgegeben werden.

Diese Richtlinien sollen in ihrer Gesamtheit betrachtet werden. Sie versuchen, das umfassende Thema Facility Management umfassend darzustellen und zu beschreiben, also in einer Art und Weise, die dem Thema gerecht wird.

Das Gesamtwerk der GEFMA-Richtlinien ist nicht als Dogma, sondern als Aufforderung zu Diskussion und Dialog zu verstehen. Jede konstruktive Kritik und Anregung wird in das Richtlinienwerk eingebracht werden.

Die Richtlinien wenden sich an alle Fachkollegen im Bereich FM und versuchen, den berechtigten Interessen aller Marktbeteiligten gerecht zu werden. Die Richtlinien wenden sich gegen die Versuche einzelner, das Thema FM auf kleine Segmente zu reduzieren oder umgekehrt ein Segment zum Ganzen zu erklären.

1    Ziel der GEFMA-Richtlinien

Ziel der GEFMA-Richtlinien ist eine Hilfestellung für alle Fachkollegen bei Anwendern, Consultants, Dienstleistern, EDV-Entwicklern und allen anderen am Thema FM Interessierten.

Die GEFMA-Richtlinien stellen in ihrer Summe ein Gesamtwerk dar, das eine umfassende Beschreibung von Facility Management im deutschsprachigen Raum darzustellen versucht. Die einzelnen Richtlinien greifen ineinander und lassen erst in ihrer Gesamtheit das vollständige Bild erkennen.

2      Normierung

Es besteht keine Absicht, GEFMA-Richtlinien in Normen zu überführen, weil nach Ansicht der Verfasser in Deutschland bereits zu viele Normen existieren. Eine Normierung ist eine Festschreibung und behindert Weiterentwicklung und Innovation. Gerade im jungen Umfeld von Facility Management herrschen derzeit aber noch starke Entwicklungen und Strömungen, die nicht durch Normen behindert, sondern allenfalls durch Richtlinien gelenkt werden sollen. Es ist deshalb beabsichtigt, die GEFMA-Richtlinien in kurzen Abständen zu überarbeiten, zu aktualisieren und an die Arbeitsabläufe am Markt anzupassen. Dies ist mit Richtlinien schneller und flexibler möglich, als mit Normen.

3 Denkansatz

FM wird als ein sehr umfassendes und ganzheitliches Instrument betrachtet. Entsprechend sollen auch Richtlinien über FM umfassend und ganzheitlich angeleg sein. Die Definition von FM muß deshalb mehr sein, als eine alphabetische Aufzählung von Einzelelementen. Eine sinnvoll definierte Struktur muß in einer praktikablen Kostengliederung zur Erfassung von Nutzungskosten bei Gebäuden abzubilden sein. Struktur und Kostengliederung müssen wiederum in Benchmarking umgesetzt werden können.

4 Aufbau

Die GEFMA-Richtlinien haben folgenden Aufbau:

•    Die Richtlinien der Reihe 100 ff beinhalten Definition, Struktur und Beschreibung von FM im allgemeinen und Leistungsbilder von Einzelleistungen im FM im besonderen.

• Die Richtlinien der Reihe 200 ff befassen sich mit Kosten, Kostenrechnung, Kostengliederung und Kostenerfassung.

• Die Richtlinien 300 ff sind für Benchmarking vorgesehen.

• Die Reihe 400 ff beschäftigt sich mit den EDV-Aspekten.

• Die Richtlinien GEFMA 500 ff enthalten Hinweise für Ausschreibung und Vertragsgestaltung bei Fremdvergaben von Dienstleistungen.

• GEFMA 600 ff ist für die Beschreibung der Berufsbilder sowie der Aus- und Weiterbildung im Bereich FM vorgesehen.

• GEFMA 700 ff beschäftigt sich mit Qualitätsaspekten.

5 Richtlinien

GEFMA 100
Facility Management
Begriff, Struktur, Inhalte

Die GEFMA-Richtlinie 100 definiert den Begriff des ‘Facility Management’ mit seiner praktischen Bedeutung für die Aktivitäten bei Konzeption, Planung, Errichtung, Nutzung, Unterhalt, Umbau und Nutzungsänderung, Sanierung und Abriß von Gebäuden oder anderen baulichen Objekten.
                        
GEFMA 104
Managementbegriffe im Umfeld von FM
                  
GEFMA 108
Betrieb-Instandhaltung-Unterhalt -Begriffsbestimmungen

Betrieb, Instandhaltung und Unterhalt sind im Bereich des Technischen Gebäudemanagements häufig benutzte Begriffe. Näheres Nachfragen über die präzisen Inhalte wird meist mit Hinweisen auf die entsprechenden DIN-Normen 32541 (Betreiben von Maschinen und vergleichbaren technischen Arbeitsmitteln), 31051 (Instandhaltung) und vielleicht noch 18960-1 (Baunutzungskosten) beantwortet. Dabei wird meist verkannt, daß diese Normen zu einer Zeit entstanden sind, als sich in Deutschland unter 'Facility Management' noch kaum jemand etwas vorstellen konnte und die Normtexte zudem nicht frei von Widersprüchen sind.

Es ist deshalb notwendig, auf der Grundlage der normierten Begriffe zusätzliche Erläuterungen zu geben, offene Fragen klarzustellen, Widersprüche auszuräumen
und schlüssige und in sich stimmige Begriffsbestimmungen vorzulegen.

GEFMA 110
Leitung Facility Management
Leistungsbild

GEFMA 112
Consulting für FM
Leistungsbild

GEFMA 120
Technisches Objektmanagement
Leistungsbild (in Vorbereitung)

GEFMA 122
Betriebsführung von Gebäuden, gebäudetechnischen und Außenanlagen
Leistungsbild

Im Zusammenhang mit Leistungen des Technischen Gebäudemanagements, insbesondere der Betriebsführung von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen, wurde bisher meist Bezug genommen auf die Normen DIN 32541 ‘Betreiben von Maschinen und vergleichbaren technischen Arbeitsmitteln’ und DIN 31051 ‘Instandhaltung’.

Diese Bezugnahme war als Verlegenheitslösung zu betrachten, denn die erstgenannte Norm gilt, wie der Name schon aussagt, in erster Linie für (produktionstechnische) Maschinen und ist auf Anlagen der Technischen Gebäudeausrüstung nur bedingt, auf Gebäude selbst jedoch gar nicht übertragbar. Die
DIN 31051 wiederum hat den (für die Anwendung im Bereich FM schwerwiegenden) Nachteil, daß sie Wartung, Inspektion und Instandsetzung unter einem Begriff zusammenfaßt. Die gängige Rechtssprechung, die Zweite Berechnungsverordnung und die Praxis bei weiten Teilen der öffentlichen Hand erzwingen aber eine strikte Trennung zwischen Wartung und Inspektion (= Betriebskosten) auf der einen Seite und Instandsetzung (= Unterhalt) auf der anderen Seite.

Es war daher naheliegend und notwendig, eine Richtlinie herauszugeben, die die spezifischen Eigenheiten der Betriebsführung von Gebäuden, gebäudetechnischen Anlagen und Außenanlagen praxisnah beschreibt.

GEFMA 124
Energiemanagement
Leistungsbild

Im Zusammenhang mit Facility Management werden in aller Regel betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte der Immobilienbewirtschaftung in den Vordergrund gestellt. Beim Energiemanagement spielen daneben aber auch volkswirtschaftliche und vor allem ökologische Aspekte eine wichtige Rolle. Während es Aufgabe zeitgemäßer Gebäudeplanung ist, im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten z.B. ökologische Baustoffe einzusetzen, so besteht die zentrale Aufgabe des Energiemanagement darin, den Energiebedarf eines Gebäudes während der Nutzungsphase an das notwendige Minimum anzunähern.

GEFMA 126
Instandhaltungsmanagement (in Vorbereitung)

GEFMA 130
Flächenmanagement

Die Richtlinie hat zum Ziel, den Begriff des Flächenmanagements (FLM) näher zu erläutern und seine Teilleistungen darzustellen.

Ein Schwerpunkt liegt auf dem Management von Arbeitsflächen in Büro-/ Verwaltungsgebäuden.

Nicht behandelt werden Flächen im Wohnungsbau (Wohnflächen). Ebenfalls nicht behandelt werden Leistungen der Flächen-, Haus- oder Inventarverwaltung.

GEFMA 132
Reinigungsdienste (in Vorbereitung)

GEFMA 134
Sicherheitsdienste (in Bearbeitung)

GEFMA 136
Catering (in Vorbereitung)

GEFMA 138
Umzugsmanagement (in Vorbereitung)

GEFMA 140
Büro-Service (in Vorbereitung)

GEFMA 180
FM-gerechte Neubauplanung
Leistungsbild

                    
GEFMA 182
Gebäude- und Anlagenkennzeichnung nach DIN 6779

GEFMA 200
Kostenrechnung im Facility Management
Nutzungskosten von Gebäuden und Diensten

Die GEFMA-Richtlinie 200 lehnt sich bewußt an die DIN 276 ‘Kosten im Hochbau’ (Ausgabe 06.93) an und schreibt diese für den Zeitraum der Nutzung eines Gebäudes fort. Sie tritt damit neben die nunmehr 20 Jahre alte DIN 18960-1 ‘Baunutzungskosten von Hochbauten’, die hinsichtlich der Gliederung und des Detaillierungsgrades den allgemeinen Anforderungen nicht mehr genügt.

Mit der Richtlinie soll eine Grundlage für eine einheitliche Planung der zu erwartenden Nutzungskosten bei Neubauten geschaffen werden.

GEFMA 300
Benchmarking im Facility Management
Bezugsgrößen, Anwendung

GEFMA 400
IT-Systeme für Facility Management
Begriffsbestimmungen, Klassifizierung

Versteht man Facility Management als das umfassende Instrument zur Unterstützung von Aktivitäten zwischen Konzeption und Abriß von Gebäuden oder anderen baulichen Objekten (® GEFMA 100), dann läßt sich in diesem Sinne jedes Informationstechnik- (IT-) System, das eine dieser Aktivitäten unterstützt, letztlich auch als Computer Aided Facility Management bezeichnen. Um den Begriff von FM-Systemen oder CAFM im engeren Sinne aber präziser einzugrenzen, ist es zweckmäßig, zunächst die im Bauwesen eingesetzten Systeme grob in Standard-, Planungs-, FM- und andere Software zu untergliedern. Primäre Aufgabe von FM-Software ist es dabei, gezielt Leistungen während der Nutzungsphase von Gebäuden zu unterstützen.

In der Richtlinie werden marktgängige, bisher aber nicht definierte Begriffe im Umfeld von FM-Software erläutert, Systembezeichnungen wie CAFM oder CAIFM definiert und wesentliche Leistungsmerkmale beschrieben.

GEFMA 402
Software für das Energiemanagement

GEFMA 410
Schnittstellen für den Datenaustausch bei FM-Systemen

CAFM-Systeme werden in der Regel in anwenderspezifische Unternehmensstrukturen bzw. ein vorhandenes EDV-Umfeld eingebunden. Deshalb muß in allen Phasen einer Systemeinführung geprüft werden, welche Schnittstellen sinnvoll und notwendig sind. In der Qualität von Schnittstellenlösungen gibt es grundlegende Unterschiede, weshalb die Verfügbarkeit bestimmter Dateiformate und deren Import-/Exportfähigkeit nicht unbedingt sehr aussagekräftig ist, wenn weitere Details nicht spezifiziert werden.

Hinweise für Beschaffung und Einsatz von CAFM-Systemen

Von der Grundsatzentscheidung eines Anwenders zur Beschaffung und Einführung eines CAFM-Systems bis zu dessen Implementierung vergeht meistens ein längerer Zeitraum. Konkrete Herangehensweise und Kostenrahmen sind dabei sehr unterschiedlich. Angesichts der Vielzahl der auf dem Markt befindlichen Systeme und der sehr unterschiedlichen funktionalen Ausprägungen und Kosten bestehen bei Anwendern Unsicherheiten, die zu langwierigen Auswahl- und Entscheidungsprozessen führen können.

GEFMA 430
EDV-gestützte Gebäudedokumentation
Begriff, Struktur, Inhalte

GEFMA 500
Outsourcing im Facility Management
Hinweise für Ausschreibung und Vertragsgestaltung

Die GEFMA-Richtlinie 500 gibt Hilfestellung für Ausschreibung und Vertragsgestaltung bei der Fremdvergabe von Dienstleistungen (Outsourcing) in allen Bereichen des Facility Management. Die Richtlinie berücksichtigt dabei die Inhalte der AMEV ‘Wartung 85’ und ‘Instandhaltung 90’ sowie der VDMA/AIG Instandhaltungsinformation Nr.1 ‘Leitfaden zur Vergabe von Instandhaltungsleistungen für Technische Gebäudeausrüstung’.

GEFMA 502
FM-Vertrag
Entwicklung und Struktur eines Vertrages für das Outsourcing von FM-Diensten

GEFMA 600
Berufsbilder im Facility Management
Bestandsaufnahme der Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten
            
GEFMA 608
Entwicklung von Unterrichtskonzepten für den Lehrbereich FM

GEFMA 610
FM-Studiengänge

Die GEFMA-Richtlinie 610 beschreibt die Anforderungen und die Inhalte für die Aus- und Weiterbildung im tertiären Bereich (Studium) und für postgraduale Studiengänge. Mit einer solchen Ausbildung sollen die Absolventen für die beruflichen Aufgaben des ‘Strategischen FM’ und des ‘FM-Consulting’ befähigt werden.
              
GEFMA 620
Ausbildung zum Fachwirt für FM (GEFMA)

Die GEFMA-Richtlinie 620 beschreibt Ziele, Anforderungen und Inhalte für Bildungslehrgänge zum Fachwirt für Facility Management (GEFMA).

GEFMA 622
Fachwirt für FM - Prüfungsordnung

Prüfungsordnung für die Durchführung von Prüfungen zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung des Titels: Fachwirt für Facility Management (GEFMA).

GEFMA 624
Zertifizierung von Bildungsmaßnahmen für den Fachwirt für FM nach GEFMA 620

GEFMA 630
Ausbilung zum FM Agent (GEFMA)

Die GEFMA-Richtlinie 630 beschreibt Ziele, Anforderungen und Inhalte für Lehrgänge und Weiterbildungskurse zum Facility Management Agent (GEFMA).

GEFMA 700
Qualitätsorientiertes Facility Management FMQM

Die GEFMA-Richtlinie 700 beschreibt Anforderungen an ein 'Qualitätsorientiertes FM' auf der Grundlage der E DIN EN ISO 9000 f :2000-01. Dabei werden Aussagen der ISO nicht nur unmittelbar auf das Facility Management übertragen, sondern es werden in GEFMA 700 auch Schlussfolgerungen für ein Qualitätsmanagement im FM gezogen, die teilweise noch über ISO 9000 f hinausgehen.
                  
6 Weitere Unterlagen des GEFMA

Vom GEFMA e.V. werden neben den aufgeführten Richtlinien weitere Unterlagen wie folgt erstellt:

GEFMA 910
Normen- und Richtlinienverzeichnis

Ein Verzeichnis, das sämtliche relevanten DIN-Normen sowie Richtlinien des VDI, VDE, GEFMA etc., ferner Einheitsblätter des VDMA, AIG usw. enthält.

GEFMA 920
Publikationsverzeichnis

Ein Verzeichnis mit Literatur und Diplomarbeiten zum Thema ‘Facility Management’ wurde überarbeitet und neu herausgegeben.

GEFMA 940
Marktübersicht CAFM

Die Marktübersicht rechnergestützter Systeme für FM enthält eine detaillierte Gegenüberstellung der Leistungsmerkmale von 44 FM-Systemen.
                  
GEFMA 950
Marktstruktur FM 2000

FM in Deutschland - Status und Perspektiven

                        
Kontaktadresse und Bezug

Die GEFMA-Richtlinien und Unterlagen wurden erstellt von Mitgliedern des GEFMA e.V. unter der Leitung von Dipl.-Ing.(FH) Ulrich Glauche, Nürnberg.

Bezug über die Geschäftsstelle des GEFMA e.V. in 53129 Bonn,
Dottendorfer Str. 86,
Tel. 0228 /230374, Fax 0228 /230498, e-mail info@gefma.de.

Nähere Informationen: http://www.gefma.de

Stand der Übersicht: 08.03.00

                                        

 

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